Die CDU - Landtagsfraktion hat einen eigenen Gesetzentwurf zur dauerhaften und klaren Ordnung des Liquipools eingebracht.
Er ist der einzige im parlamentarischen Bereich vorliegende Regelungsvorschlag
Es wird der formelle Schlussstrich unter die Haushaltswirtschaft 2010 gezogen. Die Landesregierung hat sich im Rahmen des Entlastungsverfahrens dafür zu verantworten, dass der Haushaltsplan in Übereinstimmung insbesondere mit dem Haushaltsverfassungsrecht, der Landeshaushaltsordnung und dem Jahreshaushaltsgesetz vollzogen sowie mit den bereitgestellten Mitteln wirtschaftlich und sparsam umgegangen wurde.
Seit Wochen und Monaten lässt der Ministerpräsident zu, dass die ungeklärte Frage seiner Nachfolge, die „N-Frage“, so viel politische Ressourcen und Kraft bindet, dass ein wirkliches Interesse der Landesregierung an den wichtigen Themen: Schule, Hochschule, Infrastruktur, kommunale und wirtschaftliche Entwicklung, Zukunft des ländlichen Raums kaum noch zu erkennen ist.
Der deutsche Glücksspielmarkt mit einem Umsatz im deutlich zweistelligen Mrd.Euro-Bereich ist nicht zuletzt durch das staatliche Glücksspielmonopol streng reguliert.
Heute vor einem Jahr standen wir drei Tage vor der Landtagswahl. Seitdem steht die CDU im Land unter Führung von Julia Klöckner geschlossen und kämpferisch gut da.
Daran hat die CDU Mayen-Koblenz mit ihren drei direkt gewählten Landtagsabgeordneten einen wichtigen Anteil.
Anders als seine Vorgänger steht dieser Haushaltsplan in einem größeren Zusammenhang: Er soll den Einstieg in den achtjährigen Konsolidierungspfad darstellen, an dessen Ende 2020 ein ausgeglichener Haushalt ohne strukturelle Neuverschuldung zu erreichen ist.
Auch nach der intensiven Behandlung des RÄStV im dafür zuständigen Ausschuss und der hierzu durchgeführten Anhörung gibt es keinen ersichtlichen Grund, dass an den in der 1. Lesung gemachten zustimmenden Ausführungen grundsätzlich etwas zu ändern wäre.
Das parlamentarische Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2009 findet mit der heutigen Behandlung im Landtag seinen Abschluss. Nach der Verfassung hat sich die Regierung dafür zu verantworten, wie sie mit den Mitteln umgegangen ist, die ihr der Landtag bewilligt hat.
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stand und steht mal mehr und mal weniger in der öffentlichen Kritik. Dabei muss man unterscheiden zwischen der Kritik, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich bejaht und ihn weiterentwickeln will einerseits und der Kritik, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich für entbehrlich hält und deshalb seine Finanzierung in Frage stellt.
Die vollständige Rede können Sie sich nachfolgend als PDF-Dokument herunterladen.